Satzung

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Zweck der Stiftung ist der Schutz ungeborenen Lebens vor Tötung durch Abtreibung durch die Förderung und Unterstützung ungewollt und ungeplant schwangerer Mädchen und Frauen in seelischer, sozialer und wirtschaftlicher Not, die sich trotz entgegenstehender sozialer Indikation für das Leben und für eine verantwortungsbewusste, am christlichen Wertesystem ausgerichtete Erziehung ihres Kindes entscheiden, sowie die langfristige Unterstützung von Mutter und Kind nach der Geburt.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Vermittlung und Förderung der Ausbildung, Weiterbildung oder anderen beruflichen Qualifizierungen der Mütter;
  • die Unterstützung und Förderung von Maßnahmen für Mütter, die insbesondere Hilfestellung zu wirtschaftlichen, gesundheitlichen und ernährungstechnischen Fragen geben sollen;
  • die Gewährleistung der materiellen Grundversorgung des Kindes durch die Bezuschussung insbesondere von Kleidung, Nahrungsmitteln und die besonders für Kinder notwendige Ausstattung;
  • die Förderung und Unterstützung der Ausbildung des Kindes insbesondere in intellektueller, sportlicher und künstlerischer Hinsicht.
  • die Gewährleistung der Betreuung der Kinder in der Zeit, in der die Mütter Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen oder aus beruflichen Gründen verhindert sind.
  • die Entwicklung der Übernahme von Patenschaften von älteren Menschen zur Unterstützung und Förderung der generationsübergreifenden Weitergabe von Werten und Erfahrungen, d.h. die Übernahme von Verantwortung über generationsbedingte / altersbedingte Grenzen hinweg;